Der Waffen-Ankauf beim Jagdausstatter Eberswalde: Fair, Schnell, Kompetent

Waffe geerbt was nun? Muss ich eine geerbte Waffe verkaufen?

Jede genehmigungspflichtige Waffe ist in Deutschland registriert. Für den Besitz einer Waffe wird eine Erwerbsberechtigung (EWB) benötigt. Dies gilt auch bei Erbangelegenheiten. Darüber hinaus gelten ebenfalls die gesetzlichen Bestimmung zur Aufbewahrung von Waffen.

Sollten Sie durch ein Erbe als nicht erwerbsberechtigte Person in den Besitz einer Waffe kommen, werden Sie durch die Aufsichtsbehörden kontaktiert. Sie haben drei Möglichkeiten:

  1. Unbrauchbarmachen: Die Waffe muss nachweislich durch einen Fachbetrieb unbrauchbar (unscharf) gemacht werden. Sie verbleibt dann anschließend in ihrem Familienbesitz.
  2. Erbsicherung: Die Waffe wird durch einen Fachbetrieb mit einer Erbsicherung versehen, wodurch die Waffe temporär unbrauchbar (unscharf) gemacht wird. Die Waffe verbleibt im Familienbesitz. Die Sicherung kann beispielsweise bei einem späteren Besitzerwechsel wieder entfernt werden, wodurch die Waffe wieder scharf gemacht wird. Hierfür sind dann allerdings sämtliche Berechtigungen vorzuweisen.
  3. Verkauf: Die Waffe wird von Ihnen an einen erwerbsberechtigten Fachhändler verkauft.

Die Jagdausstatter Eberswalde GmbH ist autorisierter Fachhändler – auch für den Ankauf von Gebrauchtwaffen aus einem Erbfall. Wir beraten Sie fair und unverbindlich.

Termin vereinbaren: Ihr Ansprechpartner ist Herr Steffen Morche, Tel. 03334 – 33 070